Talentförderklasse Alte Musik

In der Talentförderklasse (kurz: TaF)  Alte Musik wird jugendlichen Musiker:innen zwischen 12 und 20 Jahren musikalische Förderung mit einem erweiterten Fächerangebot ermöglicht, das die spezifischen Neigungen und Eignungen berücksichtigt. Das Angebot TaF Alte Musik ist fest strukturiert. Bestandteil ist eine begleitende Beratung. Der Unterricht wird durch Lehrpersonen der Schola Cantorum Basiliensis erteilt.

 

Jugendlicher spielt Blockflöte aus Faksimile

Voraussetzungen & Beratung

Für den Eintritt in die Talentförderklasse (kurz: TaF) werden eine ausgeprägte musikalische Begabung und die Bereitschaft, die Musik ins Zentrum der Freizeitaktivitäten zu stellen, vorausgesetzt. Die Angebote der TaF müssen aktiv genutzt werden. Aufgenommen werden Schüler:innen der Musikschule der SCB zwischen 12 und 17 Jahren nach bestandener Eignungsprüfung vor einer Fachjury aus Lehrpersonen und Schulleitung. Über die Zulassung von externen Schüler:innen entscheidet die Schulleitung.

Sie fragen sich, ob die TaF das geeignete Förderangebot für Ihre Tochter oder Ihren Sohn ist? Sie sind unsicher über den richtigen Zeitpunkt eines Eintritts oder haben generelle Fragen zu Schulgeld, Fächerangebot und Inhalten? Die Lehrperson Ihres Kindes und die Schulleitung beraten Sie gerne.

Details

  • Eintritt: ab 12 Jahren, jeweils zum Schuljahresbeginn im August
  • Austritt: Automatisch mit Vollendung des 20. Lebensjahrs zum Schuljahresende
  • Anmeldung: Über die Lehrperson bis zum 1. Februar für einen Einstieg im August
  • Eignungsprüfung: Vorspiel von zwei Stücken unterschiedlicher Stile (ca. 10') ; Blattspiel (ca. 2') Gespräch mit individueller Standortbestimmung (ca. 5')
  • Hauptfach: Lehrpersonen der Musikschule der SCB, in begründeten Fällen Dozierende der SCB Hochschule für Musik/FHNW
  • Nebenfächer: Nach Absprache sind Nebenfächer an der Musikschule Basel im Bereich Klassik oder Jazz möglich
  • Schulgeld pro Semester: Bei Wohnsitz in Basel-Stadt CHF 1'101.-; bei ausserkantonalem Wohnsitz CHF 1'410.-

Unterricht

Die Vertiefung und Verbreiterung der musikalischen Ausbildung setzt möglichst viel Freiraum für das individuelle Üben voraus. Die Musik-Akademie steht in Verbindung mit den kantonalen Schulen und bemüht sich, diese Freiräume zu ermöglichen.

Das Schulgeld der TaF-Pauschale beinhaltet folgende Fächer und Leistungen:

  • 1.5 Lektionen Einzelunterricht
    Dieser Unterricht kann vollumfänglich für das Hauptinstrument (bzw. Gesang) verwendet werden oder sich auf Haupt- und Nebenfach verteilen. Bei der Planung der Belegungen müssen die Kapazitäten der Musikschule berücksichtigt werden.
     
  • Gehörbildung: 1 Lektion Gruppenunterricht
    Der Besuch des Gehörbildungsunterrichts ist im ersten Jahr obligatorisch und für weitere Jahre sehr empfohlen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
     
  • Ensemble: mind. 1 Lektion Gruppenunterricht nach Eignung und Möglichkeiten
    Dem Zusammenspiel mit anderen Schüler:innen der TaF wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die regelmässige Mitwirkung in einem Ensemble ist für alle Schüler:innen der TaF obligatorisch.

Auftritte und Projekte

Klassenstunden und spezielle Projekte ausserhalb der regulären Fächer werden durch die Hauptfach-Lehrperson oder die Schulleitung rechtzeitig bekanntgegeben. Von den Schüler:innen der TaF wird erwartet, sich an den Angeboten zu beteiligen.

Die Vortragsstunden der TaF sind zentraler Bestandteil des Förderprogramms. Die Schüler:innen der TaF sind verpflichtet, sich mit mindestens einem Beitrag pro Jahr zu beteiligen. Auftritte bei den Podiumskonzerten sowie die Teilnahme an Wettbewerben sind erwünscht.

Überprüfung der Leistung

Die Leistungen und Fortschritte der Schüler:innen werden auf unterschiedliche Weise überpüft. Zu den wichtigsten Mitteln gehören jährliche schriftliche Selbsteinschätzung der Schüler:innen sowie ein stukturierter Austausch der Lehrpersonen nach einem Vorspiel mit mündlichem Feedback an die Schüler:innen.

Schüler:innen, deren Eignung dem speziellen Angebot der TaF nicht genügend entspricht oder welche dem Unterricht nicht mit der vorausgesetzten Motivation folgen, können nach sorgfältiger Abklärung auf Ende des laufenden Schuljahres von der TaF ausgeschlossen werden. Für eine fundierte Beurteilung der Leistung kann die Schulleitung nach Rücksprache mit der Lehrperson zu einem separaten Vorspiel einladen. Erfolgt ein Ausschluss, besucht die Schülerin / der Schüler den Unterricht wieder zu den üblichen Bedingungen.